Unter dem Begriff Altlasten werden die Alt­lab­la­ge­rung (z. B. ehemalige Deponien) und der Altstand­ort (z. B. still­ge­legte Industrie- und Gewer­be­stand­orte, auf denen mit um­welt­ge­fähr­den­den Stoffen umgegangen wurde) zusam­men­ge­fasst. Grundlage ist das Bundesbodenschutzgesetz. Der Begriff Schädliche Bodenveränderung beinhaltet darüber hinaus auch aktive Standorte. Der Umgang mit umweltgefährdenden Stoffen kann eine schädliche Bodenveränderungen oder sonstige Gefahren für den Einzelnen oder die Allgemeinheit hervorrufen.

Eine erste Auskunft kann das Bodenschutz- und Altlastenkataster liefern.

Mit unseren öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen, Herr Denzel und Herr Dobrinski,  erfüllen Sie im Zuge der Umsetzung von Maßnahmen im Zusam­men­hang mit Unter­su­chungs- oder Entsor­gungs­fra­gen von den Behörden geforderten Qualitätsanforderungen.

Wir liefern Know-how in Sachen Erhebung und Erkundung von Altstandorten und Altablagerungen, technische Erkundung mit Boden- und Grundwasseruntersuchungen. Effiziente Problembeseitigung durch Sanierungsuntersuchung, Sanierungsplanung bis hin zu Begleitung der Sanierungsdurchführung...