Die Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung unterscheidet bei der Altlastenbearbeitung Erfassung und Gefährdungsabschätzung von altlastverdächtigen Flächen sowie die Sanierung von Altlasten. Die Erfassung von Altstandorten und Altablagerungen mit Anhaltspunkten für das Vorliegen einer Altlast (sog. altlastverdächtige Flächen) steht als flächendeckende Untersuchungsmethode am Beginn der systematischen Altlastenbearbeitung. Wir bieten hier ein hohes Kompetenzniveau, um die Aufgabenstellung ziel- und termingerecht zu bearbeiten.